Ausländische Mitbürger mit Migrationshintergrund lernen Existenz gründen!
Existenzgründer fallen nicht vom Himmel. Existenz gründen muss man lernen. Und am besten lernen Sie das bei uns; beim Bund Deutscher Selbstständiger. Denn bei uns sind die Erfolgreichen unter den Selbstständigen.
Lernen Sie von Gründern, die ihr Wissen weitergeben. Wenn Sie sich selbstständig machen, wenn Sie einen Betrieb gründen oder übernehmen; Bei uns bekommen Sie das nötige Rüstzeug:
- Steuererklärung
- Businessplan
- Umsatz-und Ertragsvorschau
- Finanzierungsplan
- soziale Absicherung
- Fördermöglichkeiten
Eine Förderung für ausländische Existenzgründer durch z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, etc. ist möglich.
Wer als ausländischer Mitbürger ein Unternehmen gründen möchte, kann öffentliche Fördermittel beantragen.
Die Bundesregierung sowie die Regierungen der einzelnen Bundesländer bieten Existenzgründungsdarlehen zu günstigen Konditionen an.
Gefördert werden natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA sowie Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Darüber hinaus gilt: Ausländische Mitbürger, die in Deutschland arbeitslos gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1, ALG 2) haben, können auch einen Fördergutschein bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Bitte melden Sie sich gleich an.
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Anmeldung / Anfrage:
e.mail: bds.akademie@t-online.de
Telefon: 03643 / 493 06 71